Impressumspflicht 2026: 7 Fehler, die bis zu 50.000 Euro kosten können
Das Impressum ist der Teil deiner Website, den niemand lesen will und den jeder haben muss. Trotzdem stehen auf erschreckend vielen Seiten Fehler, die teuer werden können: Das Bußgeld liegt bei bis zu 50.000 Euro, eine Abmahnung kostet ab einigen hundert Euro aufwärts. Und seit 2024 hat sich etwas geändert, das viele Impressen noch nicht mitbekommen haben. Stand dieses Beitrags: September 2026.
Was sich geändert hat: TMG ist Geschichte
Am 14. Mai 2024 hat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das Telemediengesetz abgelöst. Die Impressumspflicht steht seitdem in § 5 DDG, nicht mehr in § 5 TMG. Inhaltlich blieb fast alles gleich, aber wer im Impressum noch „gemäß § 5 TMG“ schreibt, zeigt, dass seit zwei Jahren niemand mehr hingeschaut hat. Das allein ist kein Abmahngrund, aber es ist das erste, was ein Abmahnanwalt sieht.
Die zweite Änderung ist wichtiger: Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet. Der jahrelang vorgeschriebene Link darauf ist damit nicht nur überflüssig, sondern führt ins Leere. Wer ihn noch im Impressum hat, sollte ihn entfernen. Der Hinweis nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, ob man an einer Schlichtung teilnimmt, bleibt für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten bestehen.
Wer braucht ein Impressum?
Praktisch jeder, der eine Website nicht rein privat betreibt. Onlineshops, Firmenseiten, Freelancer-Portfolios, Blogs mit Werbung, Vereinsseiten, und auch geschäftlich genutzte Profile auf LinkedIn, Instagram oder YouTube. Dort reicht ein klar erkennbarer Link auf das Impressum der Website. Nur rein private Seiten ohne jede wirtschaftliche Absicht sind ausgenommen, und diese Ausnahme ist eng.
Die 7 teuersten Impressum-Fehler
Fehler 1: Gar kein Impressum
Klingt offensichtlich, passiert aber laufend: bei Landingpages, Aktionsseiten, neuen Projekten und „ist ja nur eine kleine Seite“. Abmahnanwälte suchen gezielt danach, weil es der einfachste Fall ist.
Fehler 2: Impressum nicht erreichbar
Das Impressum muss von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar und als „Impressum“ beschriftet sein. „Rechtliches“, „About“ oder ein Link nur auf der Startseite reichen nicht. Hinter einem Login schon gar nicht.
Fehler 3: Fehlende Pflichtangaben
- Vollständiger Name, bei Unternehmen Firma mit Rechtsform und vertretungsberechtigte Person
- Ladungsfähige Anschrift, ein Postfach reicht nicht
- E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Kontaktweg, meist Telefon
- Registergericht und Registernummer, falls eingetragen
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- Bei reglementierten Berufen: Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, Berufsordnung
- Bei redaktionellen Inhalten: die inhaltlich verantwortliche Person mit Anschrift
Fehler 4: Veraltete Angaben
Umzug, neue Rechtsform, neuer Geschäftsführer, zweiter Standort. Das Impressum ist die Seite, die nach solchen Änderungen am häufigsten vergessen wird. Wir haben das gerade selbst durchgemacht: Mit unserem zweiten Standort in Unterhaching musste unser Impressum erweitert werden. Mehrere Standorte dürfen genannt werden, der Sitz mit der ladungsfähigen Anschrift muss eindeutig sein.
Fehler 5: Impressum als Bild
Manche stellen die Adresse als Grafik ein, damit Crawler sie nicht lesen. Das schützt vor nichts, verletzt die Barrierefreiheitsanforderungen, die seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für viele Anbieter gelten, und lässt KI-Assistenten, die für Kunden nach eurer Adresse suchen, mit leeren Händen dastehen. Impressum ist Text.
Fehler 6: Der Link auf die abgeschaltete OS-Plattform
Der Klassiker seit 2025. Auf Hunderttausenden Websites steht noch „Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit“ mit Link. Die Plattform existiert nicht mehr. Den Absatz löschen. Den Hinweis nach § 36 VSBG behalten, falls er für euch gilt, und die Formulierung „Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen“ ist für die meisten Betriebe der ehrliche Satz.
Fehler 7: Kopiert von der Konkurrenz
Wer das Impressum eines anderen kopiert, übernimmt dessen Fehler gleich mit, und bei längeren Texten kann eine Urheberrechtsverletzung dazukommen. Ein Impressum ist keine Prosa, es ist eine Liste. Die eigene Liste ist in zwei Minuten erstellt.
Ein fehlendes Impressum ist wie ein Laden ohne Namensschild: nicht nur unzulässig, sondern auch maximal unseriös.
Rechtsformen und ihre Besonderheiten
Einzelunternehmer nennen Namen und Anschrift, dazu die Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden. Eine GmbH braucht Geschäftsführer, Registergericht, HRB-Nummer und Umsatzsteuer-ID. Eine UG (haftungsbeschränkt) muss genau so heißen, „GmbH“ oder nur „UG“ ist ein Fehler. Freiberufler mit reglementierten Berufen, etwa Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Architekten, nennen zusätzlich Kammer und Berufsordnung. Vereine nennen den Vorstand und das Registergericht.
Checkliste 2026
- § 5 DDG statt § 5 TMG
- OS-Plattform-Link entfernt, VSBG-Hinweis geprüft
- Anschrift, E-Mail, Telefon aktuell, alle Standorte genannt
- Register, Umsatzsteuer-ID, Vertretungsberechtigte aktuell
- Von jeder Seite in zwei Klicks erreichbar, als Text, als „Impressum“ beschriftet
- Social-Media-Profile verlinken auf das Impressum
- Einmal im Jahr prüfen, am besten mit der Datenschutzerklärung zusammen
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Bastian Portes
Gründer & CEO, CAZ Labs
Unternehmer, der codet - und Krimis schreibt.